Die Rolle und Aufgaben des Personalrates

Der Personalrat spielt eine entscheidende Rolle bei der Vertretung der Interessen der Lehrkräfte und anderer Beschäftigter an Schulen. Hier sind die Schlüsselaufgaben, die sie erfüllen:

1. Interne Vertretung

Der Personalrat vertritt die Interessen der Kolleg*innen gegenüber den Dienststellen, einschließlich Bezirksregierungen, Schulministerium und Schulamt.

2. Gleichbehandlung und Rechtsaufsicht

Sie überwachen die Einhaltung der Gleichbehandlung der Beschäftigten sowie der geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen.

3. Förderung des Gemeinwohls

Der Personalrat kann Maßnahmen beantragen, die der Dienststelle, ihren Angehörigen oder zur Förderung des Gemeinwohls dienen.

4. Mitbestimmung

Personalräte haben ein Mitspracherecht bei allen innerdienstlichen Maßnahmen.

5. Personalversammlungen

Der Personalrat führt regelmäßig Personalversammlungen in der Dienstzeit durch.

6. Anregungen und Beschwerden

Der Personalrat nimmt Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegen, prüft diese und wirkt auf ihre Erledigung hin, wenn sie berechtigt erscheinen.

7. Dienstgespräche

Wenn Beschäftigte zu einem Dienstgespräch gebeten werden, kann ein Personalratsmitglied als Person des Vertrauens hinzugezogen werden.

8. Informationsrechte

Zur Durchführung seiner Aufgaben muss der Personalrat von der Dienststelle rechtzeitig und umfassend über Personalvertretungsangelegenheiten informiert werden.

9. Durchsetzungsrechte und Mitbestimmung

Die größte Möglichkeit, die Interessen der Beschäftigten durchzusetzen, besteht dort, wo das Gesetz die Mitbestimmung vorsieht.