Die Rolle und Aufgaben des Personalrates
Der Personalrat spielt eine entscheidende Rolle bei der Vertretung der Interessen der Lehrkräfte und anderer Beschäftigter an Schulen. Hier sind die Schlüsselaufgaben, die sie erfüllen:
1. Interne Vertretung
Der Personalrat vertritt die Interessen der Kolleg*innen gegenüber den Dienststellen, einschließlich Bezirksregierungen, Schulministerium und Schulamt.
2. Gleichbehandlung und Rechtsaufsicht
Sie überwachen die Einhaltung der Gleichbehandlung der Beschäftigten sowie der geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen.
3. Förderung des Gemeinwohls
Der Personalrat kann Maßnahmen beantragen, die der Dienststelle, ihren Angehörigen oder zur Förderung des Gemeinwohls dienen.
4. Mitbestimmung
Personalräte haben ein Mitspracherecht bei allen innerdienstlichen Maßnahmen.
5. Personalversammlungen
Der Personalrat führt regelmäßig Personalversammlungen in der Dienstzeit durch.
6. Anregungen und Beschwerden
Der Personalrat nimmt Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegen, prüft diese und wirkt auf ihre Erledigung hin, wenn sie berechtigt erscheinen.
7. Dienstgespräche
Wenn Beschäftigte zu einem Dienstgespräch gebeten werden, kann ein Personalratsmitglied als Person des Vertrauens hinzugezogen werden.
8. Informationsrechte
Zur Durchführung seiner Aufgaben muss der Personalrat von der Dienststelle rechtzeitig und umfassend über Personalvertretungsangelegenheiten informiert werden.
9. Durchsetzungsrechte und Mitbestimmung
Die größte Möglichkeit, die Interessen der Beschäftigten durchzusetzen, besteht dort, wo das Gesetz die Mitbestimmung vorsieht.